Über die Missstände weiss man im deutschsprachigen Raum auch schon lange Bescheid. Es sieht fast so aus, dass man für den Atomunfall in Fukushima von Anfang an nur provisorische Massnahmen ergriffen hätte.
Hokkaido-Zeitung berichtete am 5. OKtober über einen ehemaligen AKW-Arbeiter, bei dem drei voneinander unabhängig entwickelten Krebse in Harnblase, Magen und Dickdarm gefunden wurden. Der 55-Jährige hat vom Juli bis Oktober 2011 im havarierten AKW Fukushima I gearbeitet. Die registrierte Strahlenbelastung während der Zeit betrug 56.4 mSv. „Das stimmt überhaupt nicht“, sagt er.
„An der Stelle mit hoher Strahlendosis beginn das Dosimeter an der Brust bereits fünf Minuten nach der Ankunft zu alarmieren. Und wenn der Verantwortliche vor Ort murmelt, das sei schlecht, entfernen alle Arbeiter ihr Dosimeter vom Körper.“ Gemäss Vorschriften sollten die Arbeiter sich vor hoher Strahlendosis schützen und die Stelle sofort verlassen. „In der Tat mussten wir doch weiter arbeiten, das Dosimeter wurde in einem Wagen, der vor der Strahlung mit Blei geschützt ist, versteckt.“
Das war für ihn der erste Einsatz in einem Kernkraftwerk. Er erhielt dafür rund 3’000 Franken in einem Monat plus einen Gefahrenzuschlag von ca. 100 Franken pro Tag.
Im hochverseuchten Umfeld habe er hochradioaktiv kontaminierte Trümmer mit der Hand beseitigt, auch in der Nähe vom Reaktor 3 habe er in einem 15 kg schweren Schutzanzug aus Blei schweissnass gearbeitet.
„Ich habe unter Lebensgefahr gearbeitet und wurde weggeworfen.“ Er verlangt jetzt Schadenersatz für einen Arbeitsunfall.
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