AKW-Arbeiter Klage eingereicht

Am 24. März 2011 wurden im AKW Fukushima I drei von sechs Arbeiter, die im kontaminierten Wasser Kabel zum Reaktor 3 verlegten, einer Strahlung von bis 180 mSv ausgesetzt. Vor Ort erhielten sie Anweisungen von der Firma Kanko, der zum Konzern Tepco gehört.

Ein anderer Arbeiter reichte nach verschiedenen japanischen Zeitungen am 1. November wegen Sicherheitsmängel Klage ein. Er erzählte vor den Medien, zwei Kanko-Angestellte informierten ihnen vor der Arbeit, dass die Strahlendosis etwas hoch ist, aber die Arbeit werde deswegen nicht behindert. Das Dosimeter alarmierte stets hohe Strahlung über 20 mSv, die Kanko-Angestellten wiesen jedoch eine Möglichkeit eines Funktionsfehlers auf und zwangen sie weiter zu arbeiten. Der Kläger wurde auch angewiesen, im Wasser zu arbeiten, aber für ihn war es zu gefährlich und er lehnte es ab. Seine Strahlenbelastung betrug 11 mSv.

Er behauptet, das sei eine klare Rechtswidrigkeit, dass die Kanko-Angestellten ihnen weiter arbeiten liessen, während eine andere Gruppe vor Ort wegen der hohen Strahlung sofort zurückzog. „Ich bekomme keine Arbeit mehr von meiner Firma. Wenn ich auch etwas Angst habe, über die damaligen Sachlagen auszusagen, habe ich mich entschieden, anzuklagen. Es hilft auch den anderen Arbeitern.“

Kanko streitet diese Behauptung ab und Tepco will keinen Kommentar geben. Laut Tepco sind die drei Arbeiter, die nach dem Vorfall ins Spital gebracht wurden, wieder an die Arbeit zurückgekehrt.

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