Am 20. Oktober gab das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt bekannt, den Anspruch auf Schadenersatz für einen Arbeitsunfall eines Japaners , der nach der Atomkatastrophe am AKW Fukushima I gearbeitet und durch die Strahlungsexplosion während der Arbeit an Leukämie erkrankt hat, anerkannt zu haben. Das ist der erste Fall unter Arbeitern beim AKW Fukushima I.
Beim 41-jährige Betroffenen, der von 2012 bis 2013 in der Nähe von Blöcken 3 und 4 gearbeitet hat, wurde im Januar 2014 eine akute myeloische Leukämie diagnostiziert. Seine kumulierte Bestrahlungsdosis beim AKW Fukushima I betrug 15.7 mSv und 4.1 mSv bei einem anderen AKW, bei dem er in 2012 für rund drei Monate gearbeitet hat. Ihm werden nun die Behandlungskosten und der Lohnersatz vergütet. Laut einer japanischen Nachrichtsendung haben seit dem Atomunfall rund 45‘000 Menschen im AKW Fukushima I gearbeitet, nur im Jahre 2014 ist bei rund 6‘600 Arbeitern eine Strahlenbelastung von mehr als 5 mSv/J festgestellt.
Die kumulierte Bestrahlungsdosis des besagten Arbeiters beträgt also knapp 20 mSv, das entspricht fast dem Grenzwert, den die Abe-Regierung für die Aufhebung der Sperrzone festgelegt hat. Sie will dem Schein nach die Bewohner der verseuchten Regionen so schnell wie möglich in ihre Heimat zurückkehren lassen. Sie dürfen – oder je nach Ansicht müssen – nach Hause, sobald die jährliche Bestrahlungsdosis in ihrem Heimatsort auf weniger als 20 mSv sinkt. Aber sie haben – anders als AKW-Arbeiter – keine Garantie zu einem Schadenersatz, falls sie dort gesundheitlich Probleme bekommen würden.