Im Streit um das Recht für ein Schulbildung ausserhalb Koriyama (siehe Beitrag vom 24. 2. 2013) hat das Gericht am 24. April eine negative Entscheidung für die Kinder gefallen. Vierzehn Kinder haben von der Stadt Koriyama in der Präfektur Fukushima verlangt, dass sie die Schulbildung nicht in einem Lebensraum mit hoher radioaktiven Strahlung, also Koriyama, sondern in einer sichereren Ort anbieten soll.
Aber dieser Wunsch fand bei der Justiz in Sendai kein Gehör. Das höhere Gericht bestätigte zwar die Ansicht der Kläger, dass die Kinder zur Zeit stets niedrigen Strahlendosen ausgesetzt sind und auf das Leben, den Körper und díe Gesundheit negativ beeinflusst werden könnten. Aus der Gefahr befreit werden könne man nur, wenn man die Stadt verlassen würde, heisst im Urteil.
Trotz diesen „mittel- und langfristigen Besorgnisse“ findet das Gericht jedoch keine Beweise, dass die niedrigen Strahlendosen unumkehrbare negativen Einflüsse auf Kinder haben würden. Bei Kindern überschreite die Strahlenbelastung im privaten Leben ausserhalb der Schule ohnehin den Grenzwert von 1 mSv im Jahr. Wenn auch sie in einem anderem Ort in die Schule gehen würden, könne man also die Strahlenbelastung nicht unter den Grenzwert halten, solange sie in der Stadt wohnen würden.
Wenn sie in einem anderen Ort leben und dort in die Schule gehen würden, sollten sie in die dortige Schule besuchen. Die ursprüngliche Gemeinde der Kinder hätte es nicht nötig, eine neue Schule in einer anderen Gemeinde zu errichten. Das Gericht ist schliesslich der Meinung, Kinder müssen selber organisieren, wenn sie die Stadt verlassen wollen.
Die Anwälte der Kläger finden in der Urteil mehrere Widersprüche (siehe Beitrag vom 25. 11. 2012) und wollen sich weiterhin einsetzen, um die Kinder in einen sichereren Ort zu bringen.
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