Aktive Verwerfungen

Die japanische Nuklearen Sicherheitsagentur (NISA) will ganz sicher sein, dass sich keine aktive Verwerfungen direkt unterhalb eines Kernkraftwerks befinden, und verlangten nun von allen japanischen AKW-Betreibern die Information und Fotos über die Erdschicht, um sie von Spezialisten überprüfen zu lassen. Wird ein Problem gefunden, muss der Betreiber eine zusätzliche Untersuchung durchführen.

Bereits ein Verdacht äusserten sich Fachleute an den AKW Shiga in der Präfektur Ishikawa und Oi in Fukui, dessen Reaktoren 3 und 4 im Juli wieder hochgefahren wurden. Als verdächtig betrachtet werden weiter Kernkraftwerke Tsuruga, Monju, Mihama, Takahama (alles in Fukui) und Higashidori (Aomori).

Als aktive Verwerfungen gilt es, wenn in einer mindestens 120’000 bis 130’000 alten Falte ein Anzeichen einer Aktivität gefunden wird.

Vertuschung der Strahlenbelastung

Die Asahi-Zeitung hat im Juli aufgedeckt, dass ein Manager eines Zulieferunternehmens von Tepco seinen im AKW Fukushima I beschäftigten Arbeitern gezwungen hat, den Dosimeter mit einem Bleibrett zu bedecken, um den Zahlenwert der Strahlenbelastung niedrig zu halten.

Gesetzlich darf in Japan die gesamte Strahlendosis eines AKW-Arbeiters 50 mSv in einem Jahr und 100 mSv in fünf Jahren nicht überschreiten. Den Recherchen der japanischen Zeitung zufolge gehörte solche Vertuschung schon vor dem Atomunfall von Fukushima zur Tagesordnung.

Die Arbeiter haben anscheinend auch oft ohne Dosimeter gearbeitet. „Die Angestellten der Stromversorger und Anlagehersteller wussten das auch, aber sie alle haben es übersehen. Für jeden, der im AKW lange arbeitet, ist es kein Geheimnis“, sagte ein ehemaliger Arbeiter, der gegen die Regierung verklagte, zur Asahi-Zeitung. Ein anderer kritisierte: „Die Arbeiter sagen nicht gerne aus, weil sie Angst haben, dass die Firma danach auf sie Druck ausüben kann. Ich habe mich auch auf der Staatsebene wiederholt beschwert, aber sie wollten nicht einmal eine Untersuchung durchführen.“ Er wurde in 1979 gezwungen, in zwei verschiedenen AKW ohne Dosimeter und Schutzmaske zu arbeiten. Er erlitt später an einem Herzinfarkt, konnte jedoch keinen Schadenersatz für die Krankheit erhalten.

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