Am 17. Januar teilte Toru Ogino vom Sekretariat des Kabinetts mit, dass die Kernkraftwerke in Japan ausnahmsweise bis zu 60 Jahre betrieben werden dürfen. Erst vor rund zehn Tagen machte der Minister für Atomkrisenmanagement Goshi Hosono bekannt, dass die Lebensdauer des Atommeilers grundsätzlich auf 40 Jahren beschränkt werden soll.
Der Betreiber darf gemäss des neuen Plans ein einmaliges Gesuch um die Verlängerung des Betriebs bei der für die Sicherheit der Kernenergie zuständigen Behörde, die im April neu starten wird, einreichen, erklärte Ogino. Die Behörte überprüft die Überalterung der Anlage und technische Kompetenzen des Betreibers. Verlängert werden darf die Betriebsdauer maximal für 20 Jahre.
Die Stromversorger freuten sich über diese Neuigkeit, aber die Disharmonie der Regierung warf auch Frage auf, schreibt die Asahi-Zeitung vom 18. Januar. Sie seien nicht in die Diskussion einbezogen und hätten einen Eindruck, dass die Regierung hie und da einen Kurs bekannt macht, ohne darüber genügend diskutiert zu haben.
Schreibe einen Kommentar