Die Evakuierten sehen sich gezwungen, nach Fukushima zu kehren

Wie die europäischen Medien auch berichten, sieht es nun so aus, dass die japanische Regierung davon überzeugt ist, dass die meisten Wohngebiete in Fukushima bezüglich Strahlung nicht mehr bedenklich sind. Aber für sie ist „nicht bedenklich“ anscheinend bereits mit einer Strahlendosis von 20 mSv pro Jahr gewährleistet, was in der Schweiz als Grenzwert Für beruflich strahlenexponierte Personen gilt.

Am 12 Juni entschied die Abe-Regierung, dass die Evakuierungsanordnung für zwei Zonen (Strahlendosis zwischen 20 mSv und 50 mSv sowie unter 20 mSv) spätestens im März 2017 aufzuheben. Ein Jahr später wird die Auszahlung des monatlichen Schadenersatzes von 100,000 Yen pro Person, den Tepco für den seelischen Schaden den Bewohnern der beiden Zonen entrichtet, auch abgeschlossen.

Am 6. Juli teilte der Atomkatastrophen-Stab der Regierung mit, dass die Evakuierungsanordnung für Naraha-machi am 5. September mitternachts aufgehoben wird. Die Gemeinde wurde nach dem Atomunfall von AKW Fukushima Daiichi sämtlich evakuiert.

Vom Bodenschlamm eines Stausees, der Quelle des Leitungswassers, ist jedoch 15‘000 Bq/kg Cäsium nachgewiesen worden und viele Bewohner haben davor Angst. Yosuke Takagi, Vizeminister für Wirtschaft und Industrie, erwiderte auf den Hinweis dieser Gefahr bei einer Pressekonferenz: „Jeder hat eine andere Meinung zur Strahlung. Ob man es für sicher hält, hängt von eigener Seele ab.“

Mainichi-Zeitung zitierte einige Bewohner von Naraha hinsichtlich dieser Aussage. „Sie erlöscht den Willen zur Rückkehr. Will er damit sagen, dass wir mit eigener Verantwortung leben sollen?“ „Wenn er unseren Wunsch, in die Heimat zurückkehren zu wollen, versteht, hätte er nie so was sagen können.“

Am 10. Juli verkündigte die Behörde für Wiederaufbau den Reformentwurf der Richtlinien über das Gesetz zur Unterstützung für von der Katastrophe betroffene Erwachsene und Kinder. Darin steht klar: „Die Strahlendosis in den Gegenden, die wegen der Überschreitung bestimmter Grenzwerte unterstützt werden sollen, hat sich gegenüber dem Zeitpunkt der Katastrophe massiv vermindert und die Evakuation ist nicht mehr nötig.“ Diesmal wird die Bestimmung der betroffenen Gegenden nach dem Willen der Behörde nicht geändert. Aber es sei angemessen, in Zukunft „sie zu verkleinern oder aufzuheben“, heisst es.

Das aktuelle Gesetz legt hingegen fest, dass die Gefahr der Strahlung auf die menschliche Gesundheit wissenschaftlich noch nicht ausreichend erläutert worden ist, sowie dass die Bewohner in den besagten Gegenden immer angemessene Unterstützung erhalten sollen, egal ob sie zu Hause bleiben oder die Heimat verlassen haben.

Wataru Takeshita, der Minister für Wiederaufbau, betonte bei der Pressekonferenz, dass die Präfektur Fukushima der Entscheidungsträger ist. Die Regierung leiste bloss Unterstützung. „Wir wollen, dass die Bewohner grundsätzlich wiederkehren“, sagte er.

Tagesschau ARD: http://www.tagesschau.de/ausland/fukushima-rueckkehr-101.html

Tagesschau SRF1:http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/zurueck-in-die-sperrzone?id=05fdaed6-5e11-4512-8109-edfc84679cc6

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