Miserable Arbeitsbedingungen für Dekontaminierungsarbeiter

Die beiden grossen Zeitungen, Mainichi und Asahi, haben am 4. April in unterschiedlicher Weise über ein erbärmliches Arbeitsumfeld der Dekontaminierungsarbeiter berichtet.

Gegenüber der Mainichi-Zeitung sagte ein 59-jähriger Arbeiter aus der Präf. Aomori: „Sie behandelten mich menschenunwürdig.“ Er verrichtete vom September 2012 für zwei Monate eine Dekontaminierungsarbeit in der Stadt Tamura der Präf. Fukushima, während er mit anderen drei Arbeitern in einem kleinen Bungalow von 13 m2 zusammen wohnte und sich trotz schwerer Körperarbeit fast ausschliesslich mit vegetarischem Essen kleiner Portion zufriedengeben musste.

Verantwortlich für diese leichte Mahlzeit war der Subunternehmer, für den er arbeitete. Als er mit der Köchin sprach, sagte diese, sie habe von der Firma nur wenig Budget erhalten, zwar für Frühstück 1 Franken pro Person und für Abendessen 2 Franken.

Zwischen der grossen Baufirma, die den Auftrag von der Regierung direkt erhält, und den Arbeitern, die tatsächlich Arbeit verrichten, gibt es mehrere Subunternehmer. Als der Arbeiter aus Aomori von einem Bekannten über den Job erfahren hatte, hatte es geheissen: für Grassschneiden an der Strasse erhält man 110 Franken pro Tag, plus Unterkunft und Verpflegung. Das alles hatte er in der Tat bekommen, aber für diejenige Dekontaminierungsarbeit, die die Regierung direkt kontrolliert, wird zusätzlich noch 100 Franken als Zulage für das Verrichten der gefährliche Arbeit bezahlt. Zieht man den Betrag von der Entschädigung ab, beträgt der tatsächliche Tagelohn nur noch 10 Franken.

Die Asahi-Zeitung berichtete von einem Arbeiter aus Iwate, der im Oktober letzten Jahres in der Gemeinde Naraha an einer Dekontaminierungsarbeit teilnahm. Dabei zwang ihm der Geschäftsführer des Subunternehmers, für den er arbeitete, das Formular, das das Erhalten der Zulage von 100 Franken bestätigt, zu unterschreiben. Ansonsten würde er keinen Job kriegen. Als er das verweigerte, weil er das Geld nie gesehen hatte, wurde ihm auf der Stelle gekündigt. Der Geschäftsführer dementiert diesen Sachverhalt.

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